Versicherungszeiten sind die Basis für das Entstehen eines
Pensionsanspruches und für die Pensionshöhe. Für alle ab 1. Jänner 1955
Geborenen, gelten alle Versicherungszeiten ab 1. Jänner 2005 als
Beitragszeiten.
Diese Webseite verwendet Cookies für ein optimales Website-Erlebnis und für die anonyme Analyse des Online-Verhaltens der Besucherinnen und Besucher. Diese Analyse soll helfen, das Informationsangebot besser zu gestalten.