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Bildmarke


Gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) sind die Bildmarken im Internet gesichert kundzumachen und zur Abfrage bereitzuhalten.

Abfrage und Kundmachung unter www.ris.bka.gv.at/Avsv/

Hinweis zur Suche: Geben Sie in der Suchmaske bei "Suchworte" den Begriff "Bildmarke" ein.

 

Zuletzt aktualisiert am 14. November 2020